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Hinweisgeber*innen Meldung

Das in Österreich auf Basis der EU-Whistleblowing-Richtlinie in Kraft getretene HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, damit  Mitarbeiter*innen und Geschäftspartner*innen anonym Hinweise geben können, indem sie aktiv auf potenzielle Missstände und auf Fehlverhalten im Unternehmen hinweisen.  

© MPREIS

Eine Meldung im Sinne des Whistleblowing bezieht sich unter anderem auf folgende Themenkreise: 

  •  Produktsicherheit und -konformität 
  •  Verkehrssicherheit 
  • Umweltschutz 
  • Lebensmittelsicherheit 
  • Verbraucherschutz 
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen 
  • Straftaten nach §§ 302 bis 309 Strafgesetzbuch (StGB), dabei geht es vor allem um Korruption, Bestechung und ähnliches 

Die vollständige Aufzählung der Themenkreise für eine Meldung im Sinne des HinweisgeberInnenschutzgesetzes ist in § 3 HSchG idgF nachzulesen: BGBLA_2023_I_6.pdfsig (bka.gv.at)

 

Zum Schutz der Identität der Hinweisgeber*innen haben wir eine externe Rechtsanwaltskanzlei mit der Entgegennahme der Meldungen beauftragt. Alle Hinweise werden anonymisiert zur Bearbeitung an MPREIS weitergleitet. 

Es gibt für MPREIS Mitarbeiter*innen und Geschäftspartner*innen folgende Möglichkeiten, wie Hinweismeldungen abgegeben werden können.  

KINAST Innovations Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 
Hohenzollernring 54 
50672 Köln 
Deutschland